Gewinnspielrichtlinien

GEWINNSPIEL – TEILNAHME UND DATENSCHUTZBEDINGUNGEN
der OIDA Freizeit GmbH

Vorraussetzung:

1. Die Teilnehmer müssen die komplette Befragung abschließen. Die Angabe der persönlichen Daten (zB Alter) ist dabei nicht notwendig.  

2. Die Teilnehmer müssen allerdings ihre Emailadresse angeben, damit die Gutscheine digital übermittelt werden können. 

Gewinnspiel Bedingungen

  1. Veranstalter

Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die OIDA Freizeit GmbH, Talgasse 11/22, 1150 Wien, Austria.

Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

  1. Teilnahme

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den folgenden Bestimmungen und Teilnahmebedingungen einverstanden:

Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig davon, ob Sie die OIDA App bzw. die Dienstleistungen der OIDA Freizeit GmbH nutzen. Teilnehmer im Sinne des Gewinnspiels ist diejenige natürliche Person, die im Teilnahmezeitraum die Teilnahmebedingungen erfüllt. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Österreich, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Jüngere Personen dürfen mit Zustimmung ihrer Eltern ebenfalls teilnehmen. Angestellte des Veranstalters und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Gewinnspieldauer geht bis zum 15.5.2023.  Im Fall einer schuldhaften Verletzung der Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

  1. Gewinn und Gewinnermittlung

Per Losverfahren werden Gewinner ausgewählt, die den jeweiligen Gutschein gewinnen.

Die Beschreibung und Abbildung der Preise im Rahmen des Gewinnspiels sind symbolisch und nicht verbindlich. Der Gewinner wird innerhalb der, nach Ablauf des Teilnahmezeitraums folgenden, zwei Werktage festgestellt. Es gewinnt der Teilnehmer, der aus allen Teilnehmern per Losverfahren ermittelt werden. Der Gewinner wird per Email kontaktiert. Bestätigt der Gewinner den Gewinn nicht innerhalb von zwei Werktagen, so verfällt der Gewinn und ein anderer Teilnehmer wird durch ein erneutes Losverfahren als Gewinner ermittelt. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung, Änderung oder Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn wird dem Gewinner von der OIDA Freizeit GmbH per Mail oder auf Wunsch auch per Post zugestellt. Sämtliche mit dem Gewinn oder seiner Entgegennahme bzw. Nutzung entstehenden Betriebs-, Neben- und Folgekosten trägt der Teilnehmer.

  1. Datensicherheit und Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden vom Veranstalter unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt und erhoben. Die personenbezogenen Daten beinhalten die Tatsache der Teilnahme, im Fall eines Gewinns auch den Namen und die Wohnadresse für den Versand des Gewinns, falls der Gewinn auf Wunsch des Teilnehmers per Post zugeschickt werden soll. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nur für die Durchführung des Gewinnspiels und der Preisauslieferung genutzt. Die personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht und ausschließlich zur Gewinnausschüttung verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.oida-app.com/de/datenschutz.html. Die persönlichen Daten, wie zum Beispiel die E-Mail Adresse und die angegebene Postanschrift werden nur für dieses Gewinnspiel verarbeitet und anschließend wieder vernichtet. Die personenbezogenen Daten des Gewinners werden solange gespeichert, wie es zur Ausschüttung der Gewinne erforderlich ist. Die unpersönlichen Daten im Rahmen der Umfrage, werden ohne personalisierten Bezug gespeichert und für diverse Markforschungszwecke verwendet. Die unpersönlichen Daten im Rahmen des Fragebogens können nicht gelöscht werden.

Sie können sich jederzeit an die OIDA Freizeit GmbH wenden, um ihre gesetzmäßigen Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung:

  • Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung;
  • Recht auf Richtigstellung;
  • Recht auf Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter persönlicher Daten;
  • Recht auf Widerspruch;
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, sowie Sperrung;
  • Recht auf Datenübertragbarkeit;

zu verlangen.

Diese Begehren auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und / oder Datenübertragung, im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verursacht wird, sind an den Datenschutzbeauftragten office@oida-app.com zu richten. Bitte fügen Sie einen eindeutigen und nachvollziehbaren Identifikationsnachweis bei, damit wir die datenschutzkonforme Antwort an die tatsächlich betroffene Person übermitteln können. Die OIDA Freizeit GmbH wird längstens binnen eines Monates auf den Antrag reagieren und im Falle einer Ablehnung selbigen begründen. Für den Fall eines berechtigten Löschungs- oder Berichtigungsbegehrens wird dies auch an die Empfänger von personenbezogenen Daten zur Durchführung im automationsunterstützen Wege weitergeleitet. Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der Datenschutzbehörde (https://www.dsb.gv.at/) zu beschweren. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel willigt der Teilnehmer ein, dass die OIDA Freizeit GmbH den Gewinner über seine Emailadresse kontaktieren darf.

  1. Abbruch und Änderung des Gewinnspiels

Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und unverzüglich aus wichtigem Grund abzubrechen oder abzuändern. Das Gewinnspiel kann auch aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger gesetzlicher Gründe eingestellt oder abgeändert werden.

  1. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.